Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kristin Renner Fotografie

Kristin Renner
Schustergasse 8
97340 Marktbreit
Deutschland

E-Mail: info@kristinrenner.com
Telefon: +49 176 61188330

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über fotografische Leistungen zwischen Kristin Renner, nachfolgend „Fotografin“, und ihren Auftraggebern.

Hierzu zählen insbesondere Hochzeitsreportagen, Familien-, Babybauch- und Newbornshootings sowie sonstige fotografische Aufträge.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag oder Angebot haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss und Terminreservierung

Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über andere Kommunikationswege stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der individuelle Auftrag bzw. Vertrag von beiden Seiten bestätigt oder unterzeichnet wurde.

Bei Hochzeitsreportagen wird nach Vertragsschluss eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 600 € berechnet. Sie wird vollständig auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.

Der Hochzeitstermin wird entsprechend der im individuellen Vertrag vereinbarten Buchungs- und Zahlungsmodalitäten verbindlich reserviert.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die im individuellen Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise.

Kristin Renner ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.

Bei Hochzeitsreportagen wird die Terminreservierungsgebühr von 600 € auf den Gesamtpreis angerechnet. Der verbleibende Betrag wird nach der Hochzeit mit der Schlussrechnung fällig.

Für andere Shootings gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.

Zusätzliche Leistungen, die während eines Auftrags vereinbart werden – beispielsweise eine Verlängerung der fotografischen Begleitung – werden zusätzlich nach der jeweils vereinbarten Vergütung berechnet.

4. Absage und Verschiebung von Hochzeiten

Eine Hochzeit wird langfristig und exklusiv für die Auftraggeber reserviert. Wird eine gebuchte Hochzeitsreportage durch die Auftraggeber abgesagt, ist die Fotografin berechtigt, Ersatz für den hierdurch tatsächlich entstandenen Schaden sowie bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

Kann der ursprünglich reservierte Termin anderweitig mit einem vergleichbaren Auftrag vergeben werden, wird dies bei der Berechnung des entstandenen Schadens berücksichtigt.

Den Auftraggebern bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Fotografin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei außergewöhnlichen, von keiner Vertragspartei zu vertretenden Umständen bzw. höherer Gewalt werden beide Seiten gemeinsam nach einer angemessenen Lösung suchen.

Wird die Hochzeit lediglich verschoben und kann die Fotografin den neuen Termin wahrnehmen, werden bereits geleistete Zahlungen auf den neuen Termin angerechnet.

5. Verschiebung sonstiger Shootings

Insbesondere bei Familien-, Babybauch- und Newbornshootings kann es vorkommen, dass ein Termin aufgrund von Krankheit nicht stattfinden kann.

Bei rechtzeitiger Mitteilung kann ein Shooting aufgrund von Krankheit einmal kostenfrei auf einen Ersatztermin verschoben werden.

Bei Nichterscheinen oder einer sehr kurzfristigen Absage ohne nachvollziehbaren Grund behält sich die Fotografin vor, bereits entstandene Kosten und einen nachweislich entstandenen Ausfall in Rechnung zu stellen.

6. Wetter bei Outdoor-Shootings

Bewölkung, wechselhaftes Wetter oder leichter Regen stellen nicht automatisch einen Grund für eine Verschiebung dar.

Sind die Wetterbedingungen aus fotografischer Sicht für das geplante Shooting ungeeignet, stimmen Fotografin und Auftraggeber gemeinsam einen Ersatztermin ab. Für die wetterbedingte Verschiebung entstehen keine zusätzlichen Shootingkosten.

Wünschen die Auftraggeber trotz aus Sicht der Fotografin geeigneter Bedingungen aus persönlichen Gründen eine Verschiebung, gelten die allgemeinen Bedingungen für Terminänderungen.

7. Ausfall der Fotografin

Kann die Fotografin einen Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines anderen von ihr nicht zu vertretenden Umstands nicht durchführen, wird sie sich – insbesondere bei Hochzeiten – nach Möglichkeit um eine fachlich geeignete Ersatzfotografin bzw. einen geeigneten Ersatzfotografen bemühen.

Eine erfolgreiche Vermittlung kann nicht garantiert werden.

Kann kein geeigneter Ersatz gefunden werden, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

Gesetzliche Ansprüche der Auftraggeber bleiben unberührt.

8. Durchführung des fotografischen Auftrags

Die fotografische Gestaltung und Umsetzung erfolgen entsprechend der persönlichen Bildsprache und Arbeitsweise der Fotografin.

Die Auftraggeber kennen das Portfolio und den fotografischen Stil der Fotografin und beauftragen sie auf dieser Grundlage.

Insbesondere bei dokumentarischen Reportagen können konkrete Situationen, Personen, Lichtverhältnisse oder einzelne gewünschte Motive nicht garantiert werden. Die Fotografin nimmt auf Situationen und Abläufe nur insoweit Einfluss, wie dies mit ihrer dokumentarischen Arbeitsweise vereinbar ist.

9. Bildauswahl und Bearbeitung

Die Auswahl der auszuliefernden Fotografien erfolgt durch die Fotografin.

Die Auftraggeber erhalten alle von der Fotografin ausgewählten und final bearbeiteten Fotografien. Eine bestimmte Anzahl an Fotografien wird nur geschuldet, wenn dies im individuellen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Bearbeitung erfolgt entsprechend der charakteristischen Bildsprache der Fotografin. Dazu können insbesondere Farbgestaltung, Schwarzweißbearbeitung, Kontrast, Körnung, Bildausschnitt sowie analoge oder analog anmutende Gestaltungselemente gehören.

Ein Anspruch auf einen Bearbeitungsstil, der wesentlich vom vereinbarten bzw. anhand des Portfolios bekannten Stil der Fotografin abweicht, besteht nicht.

Unbearbeitete Dateien und RAW-Dateien sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

10. Lieferzeiten und Bereitstellung

Für Hochzeitsreportagen beträgt die reguläre Bearbeitungs- und Lieferzeit 8 bis 12 Wochen nach der Hochzeit.

Für Familien-, Babybauch-, Newborn- und vergleichbare Shootings beträgt die reguläre Bearbeitungs- und Lieferzeit 4 bis 6 Wochen nach dem Shooting.

Bei außergewöhnlich hohem Arbeitsaufkommen, Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann sich die Bearbeitungszeit angemessen verlängern. Die Fotografin informiert die Auftraggeber, wenn eine erhebliche Verzögerung absehbar ist.

Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich digital über eine individuell bereitgestellte Online-Galerie.

11. Urheberrecht und Nutzungsrechte der Auftraggeber

Das Urheberrecht an den entstandenen Fotografien verbleibt bei der Fotografin.

Nach vollständiger Bezahlung erhalten die Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.

Dies umfasst insbesondere das Speichern und Vervielfältigen für den privaten Gebrauch, das Anfertigen privater Abzüge und Fotoprodukte, die Weitergabe an Familie und Freunde sowie die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen.

Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung, die Nutzung durch Unternehmen, Dienstleister, Locations, Presse oder andere Dritte sowie eine Weiterlizenzierung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

Eine Nennung oder Verlinkung der Fotografin bei privater Veröffentlichung ist nicht verpflichtend, aber willkommen.

12. Veränderung der Fotografien

Die ausgelieferten Fotografien repräsentieren die gestalterische Arbeit der Fotografin.

Eine erhebliche nachträgliche Veränderung der Fotografien – insbesondere durch starke Filter, verändernde Bildbearbeitung oder KI-basierte Bearbeitung – ist ohne vorherige Zustimmung der Fotografin nicht gestattet, soweit dadurch urheberrechtlich geschützte Interessen der Fotografin betroffen sind.

Das technisch erforderliche Zuschneiden eines Bildes für eine Social-Media-Plattform bleibt hiervon unberührt.

13. Veröffentlichung durch die Fotografin

Die Buchung eines Shootings beinhaltet keine automatische Zustimmung zur Veröffentlichung erkennbarer Personenaufnahmen durch die Fotografin.

Eine Verwendung für Portfolio, Website, Social Media, Ausstellungen, Wettbewerbe oder Eigenwerbung erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht bzw. eine erforderliche Einwilligung vorliegt.

Eine freiwillige Einwilligung zur Veröffentlichung kann gesondert vereinbart werden.

Die Entscheidung über eine solche Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Durchführung oder den Preis des gebuchten Shootings.

Bei Aufnahmen von Minderjährigen werden die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen besonders berücksichtigt.

14. Online-Galerien und Datensicherung

Die fertigen Fotografien werden in der Regel über einen Online-Galeriedienst bereitgestellt.

Die Auftraggeber sind dafür verantwortlich, die bereitgestellten Dateien nach Erhalt herunterzuladen und eigenständig dauerhaft zu sichern.

Eine dauerhafte Archivierung der Bilddateien durch die Fotografin ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Fotografin trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der während der Auftragsbearbeitung gespeicherten Bilddaten.

15. Technische Ausfälle und Datenverlust

Trotz professioneller Arbeitsweise und angemessener Datensicherungsmaßnahmen können technische Defekte oder Datenverluste nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Für Schäden haftet die Fotografin nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Weitergehende gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.

16. Personen auf Veranstaltungen

Bei Hochzeiten und anderen Veranstaltungen liegt es grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Auftraggeber bzw. Veranstalter, soweit erforderlich dafür Sorge zu tragen, dass die anwesenden Personen über die fotografische Begleitung angemessen informiert werden.

Die Fotografin respektiert den Wunsch von Personen, die ihr gegenüber erklären, nicht fotografiert werden zu wollen, soweit dies im Rahmen einer laufenden Veranstaltung praktisch umsetzbar ist.

Die Veröffentlichung von Personenaufnahmen durch die Fotografin richtet sich unabhängig davon nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls erteilten Einwilligungen.

17. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Fotografin und Auftraggebern haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026